§26 Messstelle

Dienstleistungen

CUTEC ist seit dem 1. Oktober 1997 in Niedersachsen bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Vor allem für genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. Bundes-Immisionsschutzverordnung (BImSchV) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die in der TA-Luft festgesetzten Grenzwerte für Emissionen und Immissionen regelmäßig durch eine bekanntgegebene Messstelle überprüft werden müssen.
Aber nicht nur erstmalige und wiederkehrende Messungen zur Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch folgende Tätigkeitsfelder werden von unserem kompetenten und flexiblen Team zuverlässig bearbeitet:

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